1. Rechtsgrundlage
1.1. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung, das Datenschutzgesetz sowie das Telekommunikationsgesetz dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre
Daten ausschließlich auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung (DSGVO, DSG, TKG 2003).
2. Grundsätzliches über den/die Datenschutzmanager/in
2.1. Verantwortlicher ist Röck Robert, +43 662 623449
2.3. Datenschutzbeauftragter ist Daniela Laimböck, +436642545907,
2.4. Uns ist es ein besonderes Anliegen, alle personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, zu schützen und sicher zu verwahren. In diesem Dokument erfahren Sie mehr
darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden und verarbeiten.
3. Wie kommen wir zu Ihren Daten?
3.1. Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen/mitteilen
Grundsätzlich müssen Sie uns bei der Nutzung unserer Website keine persönlichen Informationen direkt mitteilen. Für unser Kontaktformular, Online Reservierungen oder unser Newsletter-Abo müssen Sie uns jedoch personenbezogene Daten wie zB Ihren Namen oder Ihre E-MailAdresse bekannt geben, um den jeweiligen Dienst überhaupt nutzen zu können. Hierzu werden Sie aber gesondert bei den jeweiligen Diensten informiert.
3.2. Daten, die Sie durch Ihre Nutzung unserer Dienste zur Verfügung stellen/mitteilen
Darüber hinaus erhalten wir einige Daten automatisch und aus technischen Gründen bereits
dann, wenn Sie unsere Website besuchen. Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf unsere Website und bei jedem Abruf einer Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in Form von Protokolldateien gespeichert. Dabei werden folgende Daten erhoben:
zB:
– die Website, von der Sie unserer Seite aufrufen,
– die IP-Adresse, die Ihnen durch Ihren Provider zugewiesen wurde etc…
Diese Daten sind für uns technisch erforderlich, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und um die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.
4. Zweckbindung, Rechtsgrundlage, Speicherdauer sowie Datenempfänger
4.1. Die gesammelten personenbezogenen Daten:
-Namen ( Vor- Nachnamen)
– Telefonadresse
– Standortdaten
– E-Mail Adresse
– Zahlungsdaten
benötigen wir für zur Vertragserfüllung, Verrechnung, Geltendmachung der Vertragsansprüche, für Zwecke des Kundenservice und für Werbezwecke. Die Daten werden hierfür erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.
4.2. Die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Ihren personenbezogenen Daten sind
einerseits Vertragserfüllung (zB Onlinereservierung / Hotelbuchung), berechtigte Interessen, die Erfüllung unserer rechtlichen bzw vertraglichen Verpflichtungen sowie andererseits Ihre Einwilligung
(zB Kontaktformular, Newsletter, Cookies). Die Nichtbereitstellung der Daten kann unterschiedliche Folgen haben.
4.3. Zudem verarbeiten wir Daten, die wir von Röck Robert- RR Gastro GmbH zulässigerweise erhalten haben. Dabei
handelt es sich um grundlegende personenbezogene Daten wie:
[zB: Ihren Namen, Ihreberufliche Position, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre bevorzugten Kontaktangaben (E-MailAdresse, Adresse, Telefonnummer, etc).]
4.4. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags) sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsund Dokumentationspflichten, die sich ua aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), der
Bundesabgabenordnung (BAO) ergeben sowie bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- und Garantiefristen usw.
4.5. Im Rahmen der Betreibung unserer Websites beauftragen wir den IT- Spezialisten David Fingerlos, +43660 1535957 , die im Zuge ihrer Tätigkeiten Zugriff
auf Ihre personenbezogenen Daten erlangen können, sofern diese die Daten zur Erfüllung
ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Diese haben sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen uns gegenüber verpflichtet. Es wurden Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art 28 DSGVO abgeschlossen. Nähere Informationen zu den von
uns beauftragten Auftragsverarbeitern können Sie unter contact@fingerlos.eu anfragen.
5. Kontaktformular
5.1. Ihre Angaben inklusive persönlicher Daten aus unserem Kontaktformular werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage über unseren eigenen Mailserver an uns übermittelt, weiterverarbeitet und bei uns gespeichert. Diese Daten werden ohne Ihre Einverständniserklärung nicht erhoben oder weitergegeben. Ohne diese Daten können wir Ihre Anfragen nicht bearbeiten.
5.2. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3
TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) DSGVO.
6. Newsletter
6.1. Sie können sich auf der Website für unseren Newsletter anmelden, dies erfolgt im DoubleOpt-In-Verfahren. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung ersucht werden. Ohne die Bekanntgabe dieser Daten ist die
Übermittlung unseres Newsletters nicht möglich. Sie können sich vom Newsletter abmelden, indem Sie den Abmelde-Link am Ende jedes Newsletters betätigen.
6.2. Für den Versand unseres Newsletters beauftragen wir Auftragsverarbeiter. Diese haben
sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen uns gegenüber
verpflichtet. Es wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art 28 DSGVO abgeschlossen. Nähere Informationen zu den von uns beauftragten Auftragsverarbeitern können Sie unter daniela.laimboeck@gmx.at anfragen.
6.3. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3
TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) DSGVO.
8. Cookies
andere Tracking Tools sowie Web-Analyse [bei Verwendung von WebAnalyse Tools wie Google Analytics, eTracker etc]
8.1. Cookies, andere Tracking-Technologien sowie Funktionen des Webanalysedienstes Facebook Analytics, Booking.com, Google Analytics, easybooking, können auf unserer Internetplattform auf vielfältige Art und Weise zum Einsatz kommen. Cookies sind kleine
Textinformationen, die eine Wiedererkennung des Nutzers und eine Analyse Ihrer Nutzung unserer Websites möglich machen. Die dadurch erzeugten Informationen werden auf
den Server des Anbieters übertragen und dort gespeichert. Sie dienen dazu, unsere Internetpräsenz insgesamt nutzerfreundlicher, effektiver sowie sicherer zu machen. Zudem
dienen Cookies zur Messung der Häufigkeit von Seitenaufrufen und zur allgemeinen Navigation.
8.2. Durch die Nutzung unserer Website willigen Sie damit ein, dass wir Cookies setzen. Sie
können in Ihren Browsereinstellungen die Annahme von Cookies verweigern. Wie dies im
Einzelnen funktioniert, entnehmen Sie bitte der Anleitung Ihres Browser-Herstellers.
Wenn Sie sich gegen bestimmte technische und/oder funktionelle Cookies entscheiden,
könnte die Funktionalität unserer Website eventuell eingeschränkt werden. Einige Cookies
bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen.
8.3. Wir haben mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Diese haben sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen uns gegenüber verpflichtet. Nähere Informationen zu den von uns beauftragten Auftragsverarbeitern können Sie unter office@rechenwirt.at anfragen.
8.4. Ihre IP-Adresse wird erfasst, aber umgehend [zB durch Löschung der letzten 8 Bit] pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich.
8.6. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3
TKG sowie des Art 6 DSGVO (insbesondere Einwilligung). Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert [Pseudonymisierung muss
mit dem Webanalysedienst abgeklärt werden].
Folgendes zum Thema Cookies:
Auch wenn noch nicht sämtliche Fragen zum Cookie-Thema final von den Gerichten beantwortet
wurden, hat es in den letzten Wochen/Monaten einige richtungsweisende Entscheidungen gegeben, die Handlungsnotwendigkeiten nach sich ziehen.
1. EuGH 01.10.2019, C-673/17 (Planet 49):
– eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann für Online-Dienste nur durch Opt-In erfolgen.
– es liegt keine wirksame Einwilligung vor, wenn die Speicherung von Infos oder der Zugriff auf Infos, die bereits im Endgerät des Nutzers einer Website gespeichert sind, mittels Cookie durch ein voreingestelltes Häkchen erlaubt wird, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss.
– Nutzer muss vor jedem Eingriff in die Privatsphäre geschützt sein, unabhängig davon,
ob personenbezogene oder andere Daten betroffen sind.
2. 2.DSB 30.11.20180 DSB-D122.931/003-DSB/2018
– Anklicken eines reinen „OKs“ zur weiteren Verwendung einer Website, genügt den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht.
Folgen dieser Entscheidungen:
– Pflicht, auch auf solche Cookies hinzuweisen (bzw. eine Zustimmung einzuholen), die
keine personenbezogenen Daten speichern und darüber (über die jeweilige Funktion) im
Detail zu informieren.
9. Einwilligung und Recht auf Widerruf
9.1. Ist für die Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Zustimmung notwendig, verarbeiten wir diese
erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
9.2. Grundsätzlich verarbeiten wir keine Daten minderjähriger Personen und sind dazu auch
nicht befugt. Mit der Abgabe Ihrer Zustimmung bestätigen Sie, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben oder die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters vorliegt.
9.3. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit unter folgender E-Mail Adresse widerrufen: office@rechenwirt.at . In einem solchen Fall werden die bisher über Sie gespeicherten Daten anonymisiert und in weiterer Folge lediglich für statistische Zwecke ohne Personenbezug weiterverwendet. Mittels des Widerrufs der Zustimmung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund
der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
10. Datensicherheit
10.1. Röck Robert setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
ein, um die gespeicherten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche
Manipulation, Verlust oder Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu
schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend des technischen Fortschritts fortlaufend verbessert.
11. Ihre Rechte
11.1. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen Röck Robert über die betreffenden personenbezogenen Daten. Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, haben Sie das Recht auf Löschung dieser Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch.
Diese Cookie-Richtlinie wurde zuletzt am Juni 3, 2023 aktualisiert und gilt für Bürger und Einwohner mit ständigem Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
Unsere Website, https://rechenwirt.at (im folgenden: „Die Website“) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden all diese unter „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehenden Dokument informieren wir dich über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.
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5.1 Technische oder funktionelle Cookies
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Marketing/Tracking
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Statistik
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Marketing/Tracking
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Gegenstand der Untersuchung
Die Weitergabe von Daten wird noch untersucht
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7.1 Verwalte deine Zustimmungseinstellungen
Du kannst deinen Internetbrowser verwenden um automatisch oder manuell Cookies zu löschen. Du kannst außerdem spezifizieren, ob spezielle Cookies nicht platziert werden sollen. Eine andere Möglichkeit ist es, deinen Internetbrowser derart einzurichten, dass du jedes Mal benachrichtigt wirst, wenn ein Cookie platziert wird. Für weitere Information über diese Möglichkeiten, beachte die Anweisungen in der Hilfesektion deines Browsers.
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Um diese Rechte auszuüben kontaktiere uns bitte. Bitte beziehe dich auf die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn du eine Beschwerde darüber hast, wie wir deine Daten behandeln, würden wir diese gerne hören, aber du hast auch das Recht diese an die Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde) zu richten.
Für Fragen und/oder Kommentare über unsere Cookie-Richtlinien und diese Aussage kontaktiere uns bitte mittels der folgenden Kontaktdaten:
RR Gastro GmbH
Austraße 1, 5061 Glasenbach, Österreich
Österreich
Website: https://rechenwirt.at
E-Mail: office@rechenwirt.at
Telefonnummer: +43 662 623449
Diese Cookie-Richtlinie wurde mit cookiedatabase.org am Juni 2, 2023 synchronisiert.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden
„AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006
sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
§ 2 Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen:
„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische
Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast
ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als
Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„Konsument“ und
„Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu
verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und
dem Vertragspartner abgeschlossene
Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
3
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten
als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung
abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist
der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen
Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich
oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der
Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners
beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB
Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit
anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt
die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis
12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in
Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht
sind.
4
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung
vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne
Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen
die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages
folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die
Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als
erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag
bekannt.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners
kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:
– bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
– bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
– in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
5
bis 3 Monate 3 Monate bis 1
Monat
1 Monat bis 1
Woche
In der letzten
Woche
keine Stornogebühren
40 % 70 % 90 %
Behinderungen der Anreise
5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb
erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich
sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich
wird.
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum
(die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren
Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
§ 7 Rechte des Vertragspartners
7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner
das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen
des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
6
§ 8 Pflichten des Vertragspartners
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das
vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter
Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder
bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit
zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er
oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
§ 9 Rechte des Beherbergers
9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist
er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101
ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu.
Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und
für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
9.2 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen
Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger
berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch
auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen
aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.
7
§ 10 Pflichten des Beherbergers
10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem
Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
10.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt
werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad,
Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw;
b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter
Preis berechnet.
§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
11.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn
die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht
worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der
aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1
ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die
Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung
festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung
des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der
Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
11.2 Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist
der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast
für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie
entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
11.3 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,–. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von
ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung
gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß.
8
11.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als
Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
11.5 In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen,
wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis
nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für
leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
12.2Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für
leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden,
immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden
nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der
Höhe des Vertrauensinteresses.
§ 13 Tierhaltung
13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls
gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während
seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder
dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu
lassen.
13.3 Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die
auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu
erbringen.
9
13.4 Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur
ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der
Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen
sich Tiere nicht aufhalten.
§ 14 Verlängerung der Beherbergung
14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert
wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht
verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer
Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht
benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese
Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen
Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt
mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in
der Nebensaison entspricht.
§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er
mit Zeitablauf.
15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle
vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er
sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder
was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine
Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der
Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners
an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der
Vertragspartner.
15.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
10
15.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können
die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
15.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung
aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw
der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder
durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit
schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
15.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis
(zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc)
unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach
dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners
sind ausgeschlossen.
§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes
16.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird
der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.
16.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf
Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen
treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden
sind.
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16.3 Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw,
soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen
wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen
Desinfektion, Räumung o. ä,
f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
17.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
17.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter
Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ)
sowie UN-Kaufrecht.
17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz
des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte
auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu
machen.
17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist
und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist
und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den
Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
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§ 18 Sonstiges
18.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf
einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche
nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll.
Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem
Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem
Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
18.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der
Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
18.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn,
der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist
gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
18.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.